Ab dem 01.04.2010 tritt eine Änderung im Bundesdatenschutzgesetz ein. Die Verbraucher können nun einmal pro Jahr eine schriftliche Übersicht über die von ihnen gespeicherten Informationen verlangen. Die Schufa ist verpflichtet, eine Schufa Selbstauskunft pro Jahr kostenlos auszustellen. Auf diese Gesetzesänderung reagiert die Schufa mit einer Preiserhöhung ihres Auskunftsservice von 10,70 € auf 18,50 €. Laut Angaben von BILD.de sollen die Informationen aus der kostenlosen Selbstauskunft so unübersichtlich sein, dass man mit diesen Informationen nicht sehr viel anfangen kann. Die Folge ist, dass eine teure Selbstauskunft angefordert werden muss. Laut Grundgesetz und Datenschutzgesetz muss jeder Bürger die Möglichkeit der informationellen Selbstbestimmung haben. Das bedeutet, dass jede Person wissen darf, was über ihn in den Datenbanken gespeichert ist.
Ich rate jedem, sich mindestens einmal pro Jahr eine schriftliche Übersicht über seine gespeicherten Informationen einzuholen. Die gespeicherten Informationen werden beispielsweise von vielen Unternehmen (Mobilfunkanbieter, Versandhäuser, Banken, Versicherungen, usw.) und Vermietern zum Schutz vor Mietnomaden eingeholt. Sie sollten daher genau wissen, welche Informationen über Sie bei der Schufa gespeichert sind.

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