Für alle Existenzgründer im Jahr 2012 gilt zukünftig das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“. Am 27.12.2011 wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und beinhaltet die beschriebenen Kürzungen im Gründungszuschuss und trat zum 28.12.2011 in Kraft. Alle wesentlichen Änderungen erfahren Sie bei uns.



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